Ordensreglement

Ordensreglement

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VORWORT
In De Hvide Svaner (DHS) leben viele Menschen in einem begrenzten Gebiet während des Zeitraums von ca. 15 Jahren. März - ca. 15. November. Das Gelände wird rund um die Uhr überwacht und verfügt über eine Videoüberwachung. Wir sind alle verschieden, haben unterschiedliche Gewohnheiten, und das macht den Reiz des Campings aus.
Deshalb müssen wir auf dem Campingplatz einige Regeln aufstellen, an die sich alle halten müssen, Stammgäste und Touristen gleichermaßen.
Der Verhaltenskodex ist Teil der vom Umweltministerium erlassenen Campingordnung.
Der Camp Manager (LC) ist die zuständige Stelle im DHS.
In Zweifelsfällen oder bei Auslegungsfragen zu den Verhaltensregeln sollte man sich an die LC/Rezeption des DHS wenden.
Außerhalb der Öffnungszeiten ist LC unter der Telefonnummer 5544 2415 oder per E-Mail unter info@dehvidesvaner.dk zu erreichen.
Wir erwarten von allen Gästen, dass sie sich an den Verhaltenskodex halten und mit gutem Beispiel vorangehen, indem sie andere anleiten und ihnen helfen, dies zu tun.
In Bezug auf Ungeziefer empfehlen wir Ihnen, keine Tiere und Vögel zu füttern und keinen Müll auf das Gelände zu werfen bzw. Müllsäcke aufzustellen, sondern diesen auf unserem Rastplatz am Karrebækvej abzugeben. Es gibt Container für Restmüll/kleine brennbare Stoffe, Glas/Flaschen und Metall. Alle anderen Abfälle/Sperrmüll müssen auf dem Recyclinghof in Næstved abgegeben werden.
Es ist nicht erlaubt, eine Meldeadresse beim DHS zu haben.
Alle Formen des Handels auf der Website sind ohne Genehmigung von LC verboten.
Vermietung, Untervermietung und Tausch von Wohnwagen/Ferienwohnungen sind nicht gestattet.

DEN GEMIETETEN STANDORT:
Die DHS liegt in einer einzigartigen natürlichen Umgebung am Karrebæk-Fjord, der Saltø Å und dem Borgnakke-Wald mit mehreren Grabhügeln aus der Zeit von Margrethe der Ersten.
Wir unterliegen daher mehreren Schutzlinien wie dem Küstenschutz, Natura 2000 und alten Denkmälern.
Der Verhaltenskodex gilt also auf der gesamten DHS vom Eingang bis zum Fjord und muss selbstverständlich eingehalten werden.
Im offenen, natürlichen Raum darf nichts aufdringlich wirken, es muss einheitlich sein und darf nicht mit einzelnen Stempeln versehen sein.
Auf dem gepachteten Gelände dürfen keine Pflanzen gepflanzt, gefällt, ausgegraben oder verändert werden.
Die DHS-Genehmigung der Kommune Næstved besagt eindeutig, dass ein sauberer und vorzeigbarer Wohnwagen aufgestellt werden darf, der legal auf öffentlichen Straßen fahren kann. Der Wohnwagen darf mit einem festen Bodenvorzelt aufgestellt werden, wobei der Boden nicht größer sein darf als Der Durchmesser muss 30 cm größer sein als der des Vorzeltes. Der Boden muss in Umbra Green gestrichen werden. Ein Lagerzelt mit festem Boden, das mit Umbra Green gestrichen ist, kann ebenfalls aufgestellt werden. Terrassen, Fliesen, Pavillons und andere Anlagen sind verboten. An der Grenze dürfen Markisen aufgestellt werden. Hundezäune sind nur zulässig, wenn sie von außen durch einen Vorhang abgeschirmt sind.
Das Abstandsgebot von 1,5 m zur Grenze muss eingehalten werden, gilt für Wohnwagen, Zelt und Lagerzelt. Die Deichsel des Wohnwagens kann jedoch an der Grenze belassen werden.
Der Wohnwagen muss für die Benutzung auf öffentlichen Straßen zugelassen sein. Wenn der Wohnwagen nicht registriert ist, muss ein grünes Schild mit einer Jahreszahl angebracht werden, das an der Rezeption erhältlich ist.
Das DHS verlangt alle zwei Jahre einen genehmigten Gastest. Der Gastest muss auf Verlangen bei der Aufnahme vorgelegt werden.
Saisongäste müssen die Anlage instand halten, d.h. Gras mähen, Hecken schneiden. Die Hecken müssen zweimal in der Saison geschnitten werden, spätestens vor dem Hansetag und vor Ende September. Das Mähen von Gras/Hecken ist an jedem Tag der Woche zwischen 10.00-12.00 Uhr und 15.00-18.00 Uhr erlaubt, wobei die umliegenden Stellplätze zu berücksichtigen sind. Gras- und Heckenabfälle können in dem gekennzeichneten Bereich in der Raststätte deponiert werden, die Säcke müssen entleert werden, leere Säcke in den Abfallbehälter. Wenn möglich, sammelt die DHS montags und freitags Gras- und Heuabfälle ein. Gras muss in durchsichtigen Plastiksäcken verpackt sein. Loses Gras/unklare Müllsäcke werden nicht entfernt.
Das Stromkabel vom Ständer zum Wagen muss ebenerdig, entlang der Hecke und im rechten Winkel zum Wagen verlegt werden. Kabel, Stecker usw. müssen von einem CE-geprüften Hersteller sein.
Auf der gemieteten Fläche darf sich nicht mehr als 1 Kraftfahrzeug gleichzeitig befinden.
Ein Saisonplatz beinhaltet 2 Erwachsene, Kinder und Enkelkinder unter 18 Jahren sowie Gästekarten für Tagesgäste. Tagesgäste können sich in der Zeit von 07.00-22.00 Uhr mit mindestens einem erwachsenen Mieter auf dem Gelände aufhalten. Übernachtungsgäste müssen im Voraus angemeldet und bezahlt werden. Außerhalb der Öffnungszeiten muss unverzüglich eine E-Mail mit der Adresse des Standorts und dem/den Namen und der Telefonnummer des Übernachtungsgastes an die Zentrale geschickt werden. Kinder/Jugendliche dürfen nicht ohne eine erwachsene Begleitperson übernachten. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren können mit der schriftlichen Zustimmung ihrer Eltern allein in der DHS übernachten.

VERMIETUNG:
Max. 10km/h auf dem gesamten Gelände. Gilt für alle Arten von Fahrzeugen. Die Ein- und Ausfahrtschranken sind zwischen 22.00 und 07.00 Uhr geschlossen. Während dieser Zeit ist jegliches Befahren des Geländes untersagt. Bitte beachten Sie, dass einige der Straßen auf dem Gelände Einbahnstraßen sind. Siehe Karte.

POOLBEREICH:
Der Aufenthalt im Poolbereich erfolgt auf eigene Gefahr, mit gegenseitigem Respekt. Beschilderte Hinweise in dem Bereich sind zu beachten. Kinder bis zu 15 Jahren müssen von einem Erwachsenen über 18 Jahren begleitet werden. Kinder mit Windeln müssen Schwimmwindeln tragen. Glas und Glasflaschen dürfen nicht in das Gebiet gebracht werden. Ein Verstoß gegen die Regeln und Anweisungen kann zum Ausschluss aus dem Gebiet führen.

ZAHLUNG -VERKAUF UND WIRTSCHAFT:
Das DHS gewährt keine Kredite. Alles muss spätestens bei der Ankunft bezahlt werden. Dies gilt auch für Übernachtungsgäste. Für saisonale Gäste stellen wir Folgendes zur Verfügung. Elektrizitätsformular mit aktueller Startnummer. Es liegt in der Verantwortung des Mieters zu überprüfen, ob diese Zahl korrekt ist. Der Mieter verpflichtet sich außerdem, mindestens einmal im Monat den aktuellen Zählerstand auf dem dafür vorgesehenen Formular abzulesen und zu notieren und diesen auf Verlangen der DHS vorzulegen. Wir empfehlen jedem, den Zähler beim Verlassen des Hauses und bei der Ankunft abzulesen.

Der Stromverbrauch wird in Strompaketen von 10 ell abgerechnet. 20kw. beim Verlassen des DHS. Bitte bringen Sie Ihre Stromrechnung mit. Der Akontobetrag wird bei der Abrechnung abgezogen.
Die obigen Ausführungen zur Elektrizität gelten nicht für Touristen.

HAFTBARKEIT:
Als Gast/Mieter im DHS werden die Ordnungsregeln von der Ankunft bis zur Abreise akzeptiert und eingehalten. Alles, was der Mieter in das DHS einbringt, bleibt in der Verantwortung und auf Risiko des Mieters, einschließlich der Kosten für den Aufenthalt. Beschädigung von anderen Parteien und Eigentum. Der Mieter ist für sich selbst, seine Gäste, die Nutzung der Einrichtungen wie Servicegebäude, Spiele, Pool und Gemeinschaftsräume verantwortlich. Das DHS empfiehlt, dass Sie sich privat abschließen lassen div. Versicherung als Sicherheit vor dem Abschluss des Mietvertrags mit dem DHS. Das LC ist die oberste Behörde des DHS und trägt die Gesamtverantwortung für den Betrieb und den Verhaltenskodex. Die LC-Anweisungen müssen befolgt werden. Wiederholte Verstöße gegen die oben genannten Bestimmungen können zum Ausschluss bzw. zur Kündigung des Mietvertrags ohne weitere Entschädigung führen. Die Fälle können vor dem Beschwerdeausschuss für Reisen weiterverfolgt werden.

 

Überarbeitet bis zum Beginn der Saison. Februar 2021.

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